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ND 07.01.05Anwälte fordern Freispruch Von Peter Nowak Die Verfahren gegen zwei Magdeburger Antifaschisten soll neu aufgerollt werden. Daniel W. und Marco H. waren im Dezember 2003 vom Oberlandesgericht Halle zu zwei beziehungsweise zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sie sollen laut Anklage mehrere politisch motivierte Brandanschläge im Zeitraum zwischen August 2001 und Mai 2002 verübt haben. Die Haftstrafen sind allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt hatte. Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff sprach von einem »juristisch fragwürdigen Gesinnungsurteil« und kritisierte die Beweisführung der Justiz. Von den nun beginnenden Revisionsverfahren erhoffen sich Verteidigung und Angeklagte daher einen Freispruch oder zumindest eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Doch es gibt Streit um den Termin. Der Prozess gegen Marco H. soll noch im Januar stattfinden, wobei das Gericht nur über das Strafmaß verhandeln will. Das Verfahren von Daniel W. soll indes neu aufgerollt werden. Er hatte im ersten Prozess zeitweise keinen Verteidiger, was als Verfahrensfehler gewertet wurde. Sein Prozess soll im März vor dem Oberlandesgericht Naumburg beginnen. Die Verteidigung fordert jedoch eine Zusammenlegung der Verfahren. Die bereits 2002 gegründete Solidaritätsgruppe hat indes ganz andere Befürchtungen. Im Revisionsverfahren sind zahlreiche Magdeburger Linke als Zeugen geladen. Im ersten Prozess hatten viele ihre Aussage verweigert, weil gegen sie ermittelt worden war. Nach der Einstellung ihrer Verfahren haben sie nun kein Aussageverweigerungsrecht mehr. Doch mehrere Zeugen haben angekündigt, weiterhin die Aussage zu verweigern. Dann aber droht ihnen Beugehaft.
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