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ND 11.04.05Europäischer Haftbefehl
Bremse aus Karlsruhe wäre ein Sieg der Grundrechte Europäischer Haftbefehl: Bürgerrechtler hoffen auf Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in dieser Woche mit der Rechtmäßigkeit des Europäischen Haftbefehls. ND sprach mit Heiner Busch, Vorstandsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und Redakteur der Zeitschrift »Bürgerrechte & Polizei - Cilip«. ND: Ist das Verfahren schon eine gute Nachricht für Bürgerrechtler? Busch: Das ist in der Tat eine gute Nachricht, weil damit der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl erstmals auf dem juristischen Prüfstand steht. Damit besteht die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht den EU-Harmonisierungsprozess im Strafrecht kritisch unter die Lupe nimmt. Die schlechte Nachricht dabei ist allerdings, dass sich die EU-Exekutive um die Rechte der Beschuldigten überhaupt nicht gekümmert hat. Warum beschäftigt sich Karlsruhe jetzt damit? Anlass ist der Fall des Deutsch-Syriers Mamoun Darkazanli, der nach Spanien ausgeliefert werden soll, wo er wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt würde. Doch dieses Delikt war zum angeblichen Tatzeitraum in Deutschland noch gar nicht strafbar. Deswegen haben Darkazanlis Anwälte das Bundesverfassungsgericht angerufen. Gibt es Anzeichen, wie das Gericht entscheiden könnte? Es handelt sich hier um einen Präzedenzfall, was eine Prognose sehr schwierig macht. Im letzten Jahr hat das Gericht durch eine Einstweilige Verfügung die Übergabe von Darkazanli an die spanische Justiz gestoppt. Außerdem prüft es die Angelegenheit gründlich. Das sind ermutigende Signale. Welche Folgen kann die Entscheidung aus Karlsruhe haben? Das Gericht kann entscheiden, dass in Fällen, in denen eine gegenseitige Strafbarkeit nicht vorliegt, eine Auslieferung nicht möglich ist. Das heißt, jedes Auslieferungsbegehren müsste in diesem Punkt inhaltlich geprüft werden. Das wäre schon ein wichtiger Schritt im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, denn diese Prüfung sollte durch den Europäischen Haftbefehl gerade ausgeschlossen werden Es ist auch möglich, dass das Gericht darüber hinausgeht und den EU-Haftbefehl mit unserer Verfassung für unvereinbar erklärt. Einige sehen schon die europäische Integration in Gefahr, wenn Karlsruhe Nein sagt. Teilen Sie diese Befürchtungen? Es wäre schön, wenn die europäische Integration, wie sie auf dem Gebiet des Strafrechts betrieben wird, in Gefahr geriete. Es ist problematisch, wenn ein Richterentscheid für die gesamte EU bindend sein soll. So werden Schutzfunktionen und rechtsstaatliche Standards, die Rechte der Beschuldigten systematisch ausgehebelt. Eine Bremse aus Karlsruhe wäre hier keine Verteidigung des Nationalstaates, sondern ein Sieg der Grundrechte. Könnte ein solcher Bescheid auch Auswirkungen auf andere europäische Länder haben? Tatsächlich könnten auch Gerichte in anderen Ländern auf die Idee kommen, dass das mit dem EU-Haftbefehl so nicht geht, zumal der Rahmenbeschluss auch handwerklich in vielen Punkten schlecht gemacht ist. Ich befürchte aber, dass die EU-Gremien, die dafür verantwortlich sind, kritikresistent sind. Doch selbst, wenn das Urteil dafür sorgt, dass Deutschland nicht mehr die erste Geige bei der Harmonisierung des EU-Strafrechts spielen kann, wäre es ein Erfolg. In jedem Falle wird uns die Gerichtsentscheidung nicht die Aufgabe abnehmen, politisch gegen diese Grundrechtseinschränkungen vorzugehen. Fragen: Peter Nowak |