Blick nach Rechts 16/2005Neonazi-Kameradschaft geht straffrei aus. „Ich beglückwünsche an dieser Stelle die Kameraden aus Karlsruhe zu ihrem Erfolg im Rechtskampf! Dieser freut mich nicht nur für die jetzt freigesprochenen Kameraden, sondern vor allem für alle noch lebenden Angehörigen der Waffen-SS“. So kommentierte der Hamburger Rechtsextremist Christian Worch ein Urteil, das quer durch die Republik für heftige Debatten sorgt. Am 28. Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Verwendung der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ sei kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen und kann daher auch nicht nach Paragraf 86 a StGB bestraft werden, die genau die Verbreitung nationalsozialistischer Parolen unter Strafe stellt.
Damit hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe auf. Das hatte im November 2004 drei Angehörige der „Kameradschaft Karlsruhe“ zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zu Geldstrafen verurteilt, weil sich die Parole im Oktober 2001 als Ansagetext auf dem von der Kameradschaft betriebenen Nationalen Infotelefon Karlsruhe (NIT) sowie auf der Homepage der Kameradschaft befunden hat. Die Karlsruher Kameradschaft wurde 1993 gegründet und hat auch Kontakte zur NPD und deren Jugendorganisation. Die inkriminierte Parole war Anfang 1999 im Zuge der Proteste gegen die so genannte Wehrmachtsausstellung in rechtsextremen Kreisen populär geworden. Mehrere Verfahren vor verschiedenen bundesdeutschen Gerichten endeten mit Freisprüchen. Die Karlsruher Richter hatten als erstes in der Parole wegen der „metrisch-phonetischen Nähe zu den Parolen ‘Blut und Ehre’“ der Hitlerjugend und „Meine Ehre heißt Treue“ der SS einen Verstoß gegen Paragraf 86 a StGB gesehen. Der BGH verwarf diese Einschätzung jetzt. Trotzdem könnten Nachahmungstäter juristisch belangt werden. Nach einer Gesetzesänderung im Frühjahr 2005 kann die Verherrlichung des NS-Regimes als Volksverhetzung bestraft werden. Die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ könnte nach Meinung von Juristen darunter fallen.
Peter Nowak |