ND vom 20.09.05Künstler wehren sich gegen ALG-II-Entzug Verbände fordern klare Regelungen Von Peter Nowak Sind unverkaufte Kunstwerke Vermögen, die einem Arbeitslosengeld-II-Bezug zuwiderlaufen? Unter den vielen Betroffenen von Hartz IV befinden sich auch zahlreiche freiberufliche Künstler. Sie beziehen Arbeitslosengeld II, da sie von ihrer Arbeit nicht leben können. Das Jobcenter im Berliner Stadtteil Tempelhof-Schöneberg wollte zwei Künstlern, die in einer Bürogemeinschaft arbeiten, das ALG II streichen. Begründung: Ihre Kunstwerke seien verwertbares und einzusetzendes Vermögen. Doch die Betroffenen wehrten sich gegen diese Entscheidung und klagten mit Unterstützung des Berufsverbands Bildender Künstler (bbk) Berlin vor dem Sozialgericht. Der Erfolg kam prompt. Das Jobcenter zog daraufhin seinen Bescheid zurück. Über diesen Einzelfall hinaus fordern Interessenvertreter der Künstler jetzt gesetzliche Nachbesserung, damit Entscheidungen, wie sie das Berliner Jobcenter gefällt hat, in Zukunft ausgeschlossen werden. »Die Jobcenter brauchen klare Vorgaben für den Umgang mit Künstlern, die ALG II beantragen. Es kann nicht vom Engagement der Betroffenen und ihrer Interessensverbände abhängen, ob erfolgreich verhindert werden kann, dass Künstlern die Zahlung von ALG II verwehrt wird«, erklärt der Geschäftsführer des bbk Berlin, Bernhard Kotowski. Auch der Deutsche Kulturrat hat sich in dieser Sache bereits zu Wort gemeldet. Er forderte seinerzeit Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) zu einer generellen Änderung der Hartz-Gesetze auf. Es sei »aberwitzig«, wenn unverkäufliche Kunstwerke dafür herhalten müssten, dass Künstlern ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwehrt wird, kritisierte der Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann. Er erinnerte an mehrere Versprechungen der Bundesagentur für Arbeit, die durch die ursprüngliche Entscheidung des Berliner Jobcenters gebrochen wurden. So stellte die Bundesagentur Ende Mai in einer Anhörung der Bundestags-Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« fest, dass selbstgeschaffene Kunstwerke grundsätzlich nicht als Vermögen bei der Berechnung des ALG II angerechnet werden sollen. Ähnlich hatte sich die Arbeitsagentur Berlin/Brandenburg gegenüber dem Berufsverband Bildender Künstler geäußert |