ND 17.12.04Keine Gnade Bayerisches Gericht: Bafög-Schwindel ist Betrug
Von Peter Nowak Drohen Zehntausenden Studierenden Vorstrafen? Diese Frage stellt sich nach einem kürzlich gefällten Grundsatzurteil des bayerischen Obersten Landesgerichts. Es lautet kurz zusammen gefasst: »Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse erlangt, macht sich wegen Betrugs strafbar.« Mit dieser Begründung hat das Gericht das Revisionsbegehren eines Allgäuer Studenten einstimmig verworfen. Der Kommilitone war zuvor wegen Betrugs von untergeordneten Instanzen zu einer Geldstrafe von 5520 Euro verurteilt worden. Er hatte bei seinem Bafög-Antrag nicht angegeben, dass er Vermögen besitzt, dass deutlich über der Freibetragsgrenze lag, die Bafög-Empfängern zugestanden wird. Das Urteil des höchsten bayerischen Gerichts kann Folgen für bis zu 60000 Studierende haben, gegen die in ganz Deutschland wegen angeblich falscher Angaben über ihre Vermögensverhältnisse auf den Bafög-Anträgen ermittelt wird. Sie müssen jetzt mit höheren Strafen, unter Umständen gar mit einem Eintrag in die Vorstrafenakte rechnen. Studierendenvertreter und Gewerkschaftssprecher haben die Kampagne gegen die Bafög-Sünder als völlig überzogen verurteilt. Teilweise sind Studierende davon betroffen, deren Eltern Geld für den Berufsstart ihrer Kinder zurückgelegt haben.
www.bafoeg-datenabgleich.de |