Telepolis27.09.2004 Ausweisung hat juristisches Nachspiel
Peter Nowak Deutscher Reachtsanwalt kündigt Klage gegen die Ausweisung eines Organisators des letzte Woche verbotenen "Islamistenkongresses" an Noch in der letzten Woche beherrschte der sogenannte Islamistenkongress ( Extremisten mit Kontaktadresse? [1]), der für Anfang Oktober in Berlin geplant gewesen war, alle Medien. Der Terror im Nahen Osten und im Irak solle dort gerechtfertigt werden, lauteten die oft sehr unspezifischen Vorwürfe. Nachdem der Kongress Anfang letzter Woche verboten [2] worden war, verschwand er ebenso so schnell wieder aus der Öffentlichkeit. Als am letzten Samstag Kritiker des Verbots in Köln eine Pressekonferenz einberiefen [3], war kein einziger Journalist erschienen. Dabei ging es dort um einige rechtsstaatliche Aspekte beim staatlichen Umgang mit dem geplanten Kongress, die auch noch weiterhin die Justiz beschäftigen dürften. So kündigte der Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz [4] eine Klage gegen die Ausweisung des libanesischen Staatsbürgers Fadi Madi an, der am 18.September zur Kongressvorbereitung nach Berlin gereist und am Flughafen Tegel nach einem mehrstündigen Verhör nach Beirut abgeschoben [5] worden war. Im Ausweisungsbeschluss des Berliner Landeseinwohneramtes wird Madi beschuldigt, eine "Vereinigung des internationalen Terrorismus" zu unterstützen. Des weiteren wurde ein Strafverfahren wegen des "Werbens um Mitglieder und Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen" gegen Madi angekündigt. Für Hans-Eberhard Schultz sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung nicht erfüllt gewesen. Eine solche Maßnahme sei nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgericht nur bei erheblicher Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der BRD möglich. Davon könne im Fall seines Mandanten keine Rede sein. Er verweist dabei auf einen Bericht von Spiegel-Online vom 15.9., in dem von Berliner Verfassungsschutzexperten die Rede war, die nur müde abgewunken hätten, wenn sie auf eine reale Bedrohung durch die Veranstaltung oder ihre Teilnehmer angesprochen worden seien. Außerdem sei in dem Ausweisungsbeschluss nicht einmal eindeutig erklärt worden, welche Vereinigung Madi unterstützt haben soll, moniert der Jurist. Schultz vergleicht das Vorgehen der Behörden gegen den Kongress mit Maßnahmen staatlicher Behörden im Rahmen der Terroristenverfolgung. Damals wurde jede staatskritische Veranstaltung mit der RAF in Verbindung gebracht. Heute scheint das Reizwort Islamismus dieselbe Funktion zu erfüllen. Tatsächlich wiesen auch Kritiker des Kongresses daraufhin, dass es keine Indizien für eine islamistische Einflussnahme bei der Kongressvorbereitung gab, die eher aus dem Spektrum des arabischen Nationalismus kommt. Daher spricht Schultz in seiner Pressemitteilung von einer "gravierenden politischen Zensur- und Unterdrückungsmaßnahme und Diskriminierung eines vorgeblichen 'islamistischen' Feindes unter dem Mantel der 'Terroristenbekämpfung'". Dagegen müsse man sich unabhängig vom eigenen Standpunkt zu den Inhalten von Aufruf und des geplanten Kongresses zur Wehr setzen.
Links
[1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/18355/1.html [2] http://www.ftd.de/pw/de/1095597902156.html?nv=cptn [3] http://www.linkeseite.de/index2818.htm [4] http://www.menschenrechtsanwalt.de [5] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,318903,00.html |