ND10.02.04 Proteste gegen Ausreisezentrum Gespräch mit Antje Arndt vom Flüchtlingsrat Originaltext Antje Arndt ist Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt, der seit Jahren die Schließung des Ausreisezentrums Halberstadt fordert. Mit Antje Arndt sprach Peter Nowak... Zu 1. Kürzlich hat das Innenministerium von Sachsen-Anhalt entschieden, daß das seit mehr als zwei Jahren betriebene Ausreisezentrum Halberstadt weiter betrieben werden soll. Wie bewerten sie diesen Schritt? Wir halten diese Entscheidung angesichts des menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen Maßnahmen für unverantwortlich. So wird u.a. das Menschenrecht auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Unter dem Verdacht der Verschleierung von Identität und Staatsangehörigkeit werden Flüchtlinge ohne richterliche Überprüfung in das Ausreiselager eingewiesen, was als willkürliche Inhaftierung anzusehen ist. Eine Reihe von Einschränkungen, wie der Entzug jeglicher finanziellen Mittel, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Stadt Halberstadt oder die täglichen Anwesenheitskontrollen führen faktisch zu Haftbedingungen. Im Gegensatz zur Strafhaft ist der Aufenthalt im Ausreiselager jedoch zeitlich nicht begrenzt. Die psychische Belastung der Betroffenen ist dementsprechend hoch. Depressionen und psychosomatische Erkrankungen sind die Folge. Im Gegensatz zu dem Ministerium des Inneren sehen wir auch keinen Erfolg bei dem eigentlichen Ziel des Druckmittels Ausreiselager, die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. In der Pressemitteilung des Ministerium ist zu lesen, daß bei 106 zugewiesenen Flüchtlingen 8 Abschiebungen durchgeführt und 9 Identitätsfeststellungen vorgenommen wurden. Selbst wenn wir davon ausgehen, daß dies nur der Unterbringung im Ausreiselager geschuldet ist, rechtfertigen diese Zahlen unserer Meinung nach keine dauerhafte Fortsetzung der Einrichtung. Zudem kann und sollte es auch nicht das Ziel der Landesregierung sein, daß zwischen 40 und 50% der eingewiesenen Personen ein Leben in der Illegalität als einzige Alternative sehen. Zu 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Ausreisezentrum weiterbetrieben, nachdem das ZuwG, das den rechtlichen Rahmen bieten sollte, nicht in Kraft getreten ist? In Bezug auf den § 1a Nr. 2 des Änderungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetzes vom 26.8.1998, wo die Kürzung der Leistungen für Geduldete auf das Unabweisbare geregelt ist, gilt der Erlaß des Ministerium des Inneren vom 26. Juni 2003 fort. In einem neuen Erlaß sollen geringfügige Modifizierungen vorgenommen werden, die jedoch an der Sachlage nichts verändern. Zu 3. In einem Offenen Brief haben Flüchtlinge heftige Kritik an den Lebensbedingungen in dem Ausreisezentrum geübt. Hat sich daran etwas gandert? Wir versuchen, uns über die aktuellen Bedingungen vor Ort regelmäßig Informationen zu beschaffen, können hierzu aber nicht bis ins Detail Auskunft geben. An der grundsätzlichen Situation, wie der faktischen Inhaftierung, Isolation, psychischen Drucks, Schwierigkeiten bei der durch das zuständige Sozialamt zu erteilenden Genehmigung einer medizinischen Behandlung und der Reduzierung der Leistungen auf Essenspakete hat sich jedoch nichts geändert. Da diese Maßnahmen maßgeblicher Bestandteil der Willensbeugung zur Durchsetzung der Ausreise darstellen, ist eine Verbesserung auch nicht abzusehen. Zu 4. Ist der Eindruck richtig, daß im Gegensatz zu den Ausreisezentren in anderen Bundesländern der Widerstand in Halberstadt (besser: Sachsen-Anhalt) geringer ist? Der Anteil an Organisationen, Vereinen und engagierten Einzelpersonen, welche sich für die Rechte von Flüchtlingen einsetzten, ist in Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gering. Trotzdem haben Initiativen und Vereine aus der Flüchtlingslobby, der Runde Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit im LSA, die PDS und die Kirchen seit der Planung des Ausreiselagers in Halberstadt dagegen protestiert. Wir sind auch weiterhin bemüht, mit Hilfe von aktiven UnterstützerInnen eine noch breitere Lobby zur Schließung des Ausreiselagers zu gewinnen. Zu 5. Sind auch nach der ministeriellen Entscheidung von Ihrer Seite weitere Schritte gegen das Ausreisezentrum geplant? Wie schon gesagt, die Forderung nach der Schließung des Ausreiselagers bleibt bestehen. Zur Umsetzung wurden Aktivitäten bei der Konferenz zur Flüchtlingsunterbringung in Sachsen-Anhalt im November letzten Jahres geplant. So soll demnächst ein Appell mit UnterstützerInnen zur Untermauerung der Forderung veröffentlicht werden. Außerdem bleiben wir in Dialog mit den verantwortlichen Stellen. Im konkreten Fall bedeutet das z.B. unsere Darstellung der Situation vor dem Runden Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit am 11. Februar 04, wo die nächste Anhörung im Landtag vorbereitet wird. Soweit es uns möglich ist, unterstützen wir auch in Zukunft Aktionen anderer Gruppen, Vereine und Einzelpersonen. |