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ND 17.02.04Melden statt demonstrieren Gericht bestätigt Ausreiseverbot gegen Linken
Von Peter Nowak
Ausreiseverbote und Meldeauflagen für politische Aktivisten, mit denen deren Teilnahme an Demonstrationen verhindert werden sollen sind rechtens - oder auch nicht, wie zwei in unterschiedliche Richtungen weisende Urteile zeigen. In den letzten Jahren demonstrierten Zehntausende aus vielen europäischen Ländern gegen EU- und G8-Gipfel in Göteborg, Genua und Brüssel. Doch nicht immer konnten sich alle Aktivisten an diesen Protesten beteiligen. Immer wieder waren in der Vergangenheit potenzielle Demonstranten mit Ausreiseverboten und Meldeauflagen belegt worden. Derlei staatliche Repression führte nicht nur zu Protesten von Bürgerrechtsgruppen. Einige Betroffene klagten auch gegen die Beschränkung ihrer Grundrechte. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die gegen einen Mann im Juni 2001 verhängten Meldeauflagen für rechtens. Damit sollte er an der Teilnahme an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Genua gehindert werden. Der Betroffene sei im Jahr 2001 »fest in der linksextremistischen Szene verwurzelt gewesen«, erklärte das Gericht zur Begründung ihrer Entscheidung. Als Beweis wurde vom Gericht herangezogen, dass der Kläger im Frühjahr 1999 in eine Auseinandersetzung mit Neonazis verwickelt gewesen sei. Nur mit den täglichen Meldeauflagen habe der Aktivist an einer Teilnahme an den Protesten in Genua gehindert werden können. Eine alleinige Ausreiseverweigerung habe nicht ausgereicht, befand das Gericht. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied vor einigen Tagen über die Klage des Jugendbildungsreferenten beim DGB Jan Steyer. Er war mit 12 weiteren Personen im Dezember 2001 Adressat eines Briefes vom Staatsschutz. In dem Schreiben wurde den Empfängern dringend angeraten, nicht zur europaweiten Großdemonstration gegen den EU-Gipfel nach Brüssel zu fahren. Im Weigerungsfalle wurde mit polizeilichen Maßnahmen und der Zurückweisung an der belgischen Grenze gedroht. Die Angeschriebenen seien bei Demonstrationen polizeilich erfasst worden, begründeten die Staatsschutzbehörden ihre Aktion. Jan Steyer erklärte vor Gericht, dass er durch das Anschreiben sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verloren habe sowie sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Freizügigkeit verletzt worden sei. Er sei nicht nach Brüssel gefahren, weil er sich keinen polizeilichen Maßnahmen aussetzen wollte. Auch Steyers Anwalt Johannes Hentschel bezeichnete das Anschreiben als rechtswidrig. »Eine Einschränkung der Grundrechte sei rechtlich nur zulässig, wenn von einer Person tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht. Mein Mandat ist jedoch niemals verurteilt worden.« Das Verwaltungsgericht schloss sich in seinem Urteil dieser Argumentation weitgehend an und erklärte das Anschreiben für rechtswidrig. Jetzt fordern Bürgerrechtsgruppen als Konsequenz die Löschung der Datei »politisch motivierte Straftäter links«. Schließlich wurden aufgrund dieser Daten die Schreiben verschickt. |