|
ND 17.07.02Abschiebung mit Todesfolge Ein aus Frankfurt (Main) abgeschobener Sikh sitzt jetzt in indischer Todeszelle Von Peter Nowak,
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm, nachdem bekannt wurde, dass ein wegen eines fehlerhaften Bescheids aus Deutschland abgeschobener Flüchtling in einer indischen Todeszelle sitzt. Hier ist die größtmögliche Panne eingetreten, die in dieser Angelegenheit passieren kann«, meinte Bernd Mesovic von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl am Dienstag gegenüber ND. Singh Bhullar ist führender Aktivist einer separatistischen Sikh-Organisation in Indien. Im August wurde er zum Tode verurteilt. Kürzlich wurde dieses Urteil vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Eine im heutigen Indien wohl nicht so seltene Situation. Zum Politikum wurde der Fall erst, als kürzlich nach Recherchen der Frankfurter Rundschau bekannt wurde, dass Bhullar im Januar 1995 von Deutschland nach Indien abgeschoben worden war. Er war auf dem Weg zu Verwandten nach Kanada festgenommen worden, als er mit falschen Papieren am Flughafen von Frankfurt (Main) nach Deutschland einreisen wollte. Sein Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, weil er zunächst einen falschen Namen angegeben hatte. Da half es ihm auch nicht mehr, dass er später seine wahre Identität preisgab und auch seine politischen Aktivitäten benannte. So gab er seine Aktivitäten für die »All India Sihk Student Federation« als Fluchtgrund an. Für das Frankfurter Verwaltungsgericht handelt es sich dabei allerdings ein »nachgeschobenes und konstruiertes Verfolgungsschicksal«, das kein Abschiebehindernis darstelle. Zwei Jahre später konnte Singh Bhullar in der Mainmetropole doch noch einen Erfolg verbuchen. Im Oktober 1997 befand das Verwaltungsgericht, Singh hätte nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihm in Indien Folter und Todesstrafe drohten. Doch da war es schon zu spät. Denn Bhullar saß zu dieser Zeit schon längst in einem indischen Gefängnis. Er war nach der Abschiebung in Delhi von der Polizei erwartet und festgenommen worden. Ihm wurde unter anderem ein Bombenanschlag vorgeworfen. Unter dem Druck der Behörden soll er dies gestanden, das Geständnis später aber zurückgenommen haben. Doch dass hinderte die indische Justiz nicht, die Todesstrafe gegen Bhullar zu verhängen und in einer höheren Instanz noch zu bestätigen. Mittlerweile haben Flüchtlingsorganisationen Alarm geschlagen und setzen sich für den bedrohten Mann ein. Amnestie International bereitet eine Kampagne zur Rettung von Bhullars Leben vor. Die deutsche Außenpolitik ist mittlerweile in stiller Diplomatie aktiv geworden. Man habe bereits zwei Mal gegen das Urteil protestiert, wird das Außenministerium von der Frankfurter Rundschau zitiert. Nun gibt es nur noch eine übergeordnete juristische Instanz, die Bhullar vor der Hinrichtung retten könnte. Sollte auch dort das Todesurteil bestätigt werden, ist sein Leben in ernster Gefahr. Die durch den Kaschmirkonflikt verstärkte Terrorhysterie in Indien hat die Chancen für Bhullars Überleben sicher noch verringert. Selbst die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Gnadenweges sind daher nicht sehr hoch, befürchtet Mesovic. Er fordert innenpolitische Konsequenzen aus diesem Fall. »Seit Jahren treten wir für die Abschaffung des Flughafenasyls ein. Diese Forderung ist durch das Schicksal von Bhullar noch dringlicher geworden«; so sein Fazit. |