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Neues Deutschland vom 12.2.02Kein Maulkorb für Psychiatriekritiker Genetiker muss sich Auseinandersetzung stellen
Auf der Homepage des Berliner Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen wird weiterhin pointierte Kritik an genetischen Forschungen zu lesen sein. Ein dagegen gerichtetes Strafverfahren ist geplatzt.
Der Direktor des Instituts für Humangenetik und Mitglied des nationalen Ethikrates Prof. Peter Propping hatte es angestrengt. Er fühlte sich durch die Kritik auf der Homepage beleidigt und in die Nähe des Faschismus gerückt und erstattete Anzeige wegen das Mitglied der Psyatrieerfahrenen René Talbot.
"Wir haben Wichtigeres zu tun" begründete ein intellektuell sichtlich überforderter Staatsanwalt seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Schon bei der Anklageverlesung war er mehrmals ins Stocken gekommen. Der Richter mußte ihm durch das Soufflieren der wissenschaftlichen Fachbegriffe weiterhelfen. In der Zeitweilig erinnerte das Verfahren stellenweise eine Universitätsvorlesung. Talbot verteidigte den inkriminierten Text im Internet offensiv und mit wissenschaftlicher Schärfe. Er verlas Auszüge aus dem Selbstverständnis des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen, wozu neben dem Eintreten für eine gewaltfreie Psychiatrie auch die Abschaffung der Zwangsberatung und Zwangsbehandlungen gehöre. Ausführlich ging er auf die wissenschaftliche Arbeit des Klägers ein. Propping mache psychische Krankheiten an körperlichen Merkmale, mentalen Verhalten und den Genen fest. So biete er auf psychiatrischen Kongressen Chromosomen-Workshops an. Doch nicht nur die theoretische Arbeit von Propping wurde von Talbot heftig kritisiert. Auf der Suche der verdächtigen Gene werden von Propping und seinem Institut Blutproben von Psychiatriepatienten entnommen. Für die Psychiatrieerfahrenen handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die informelle Selbstbestimmung der Klinikinsassen. Mit dieser Begründung forderten sie in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Schröder und Bundespräsident Rau schon vor Monaten vergeblich die Abberufung von Propping aus dem Ethikrat. Talbots Verteidiger Ziegler erklärte in einem kurzen Plädoyer, dass sich Propping der politischen Kritik der von seinem Forschungen Betroffenen stellen müsse. Das Gericht gab ihm durch die beschlossene Verfhrenseinstellung Recht. Peter Nowak |