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Neues Deutschland vom 20.7.02Maulkorb für Studenten? Oliver I. Stoll, Referent für das Politische Mandat im ReferentInnenRat der Berliner Humbold-Universität (HU) ND: Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich dem AStA der Humboldt-Universität jegliche allgemeinpolitische Äußerung untersagt. Wie schätzen Sie das Urteil ein? Das Urteil ignoriert wesentliche juristische Argumente. Es sollen u.a. die Diskussionen über deutsche Kriegsbeteiligung und globalisierungskritische Äußerungen verboten werden, weil das alles ja mit Universität nichts zu tun habe. Das hat für die Kammer Tradition: sie hat bisher vier Ordnungsgelder von insgesamt rund 26500 Euro gegen uns verhängt. Die Richter Böcker, Wichmann und Richard wollen in ihrer Hybris den demokratisch gewählten Selbstverwaltungsgremien der HU, ja selbst dem Berliner Abgeordnetenhaus vorschreiben, welche Beschlüsse sie zu fassen haben. Das bisher bekannte Urteil und die letzten Ordnungsgeldstrafen sind so fehlerhaft, dass selbst bei den anwesenden Journalisten im Gerichtssaal der Eindruck entstand: Das Urteil stand schon vorher fest. Die Richter haben sich mit keinem Wort mit unseren Rechtsausführungen und Erklärungen zum Sachverhalt auseinander gesetzt. Sie haben sich statt ins Beratungszimmer in Kneipen und Kantinen versenkt.
ND: Welche Folgen hat das Urteil für Ihre Arbeit? Das Urteil bewirkt eine Blockade unserer gesetzlichen Aufgaben und ein bewusstes Mundtotmachen demokratisch gefasster, möglicherweise unliebsamer, weil herrschafts-, gesellschafts- und wissenschaftskritischer Beschlüsse. Wir werden versuchen, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Das ist bei dieser Kammer und den acht Klägern aus dem Burschenschafts-, NPD-, Republikaner-, Junge Union- und RCDS-Dunstkreis nicht leicht.
ND: Was erwarten Sie vom Berliner Senat im Hinblick auf das politische Mandat? Wir bitten die Fraktionen, die ihr Bedauern über dieses Urteil ausgedrückt haben, dringend um die sofortige Umsetzung des neuen Bundesrahmenrechts. Dazu liegt seit 2000 ein Papier der Landes-AStenkonferenz (LAK) vor. Die PDS-Fraktion hat 1998 erfolglos einen Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht, das dem Landesrecht aus Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen folgt, wo es kaum mehr erfolgreiche Klagen gegen Studierendenschaften gibt. Wir fordern vor allem die SPD auf, deren Juso-Landesverband sich mit uns solidarisiert hat, den § 18 BerlHG, der die Aufgaben der Studierendenschaft festlegt, noch im September in die Änderungsberatungen im Abgeordnetenhaus einzubringen. Sonst würden die Politiker von SPD, PDS und Grünen mitschuldig an der Kriminalisierung der studentischen Selbstverwaltung und einer Zensur.
Interview. Peter Nowak |