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junge Welt02.01.2001 Freiheit nach jahrelanger U-Haft Christel Fröhlich saß auf Grund dubioser MfS-Akten fünf Jahre in französischem Gefängnis. Entlassen nach neuem Gesetz _________________________________________________________________
Kurz vor Silvester kam für die Hannoveraner Lehrerin Christel Fröhlich doch noch die lang ersehnte Freiheit. Nach über fünfjähriger Haft wurde die 58jährige aus dem Pariser Untersuchungsgefängnis entlassen. Am 28. Oktober 1995 war die seit Jahren in Hannover lebende und arbeitende Frau auf Ersuchen der französischen Justizbehörden in Rom festgenommen worden. Sie hatte dort ihren Mann im Gefängnis besucht, der als Mitglied der Roten Brigaden zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden ist. Die französische Justiz warf Fröhlich damals vor, sich Anfang der 80er Jahre gemeinsam mit dem unter dem Tarnnamen Carlos bekannten Venezolaner an Attentaten beteiligt zu haben. Als Quelle wurden MFS-Akten genannt, die in der DDR über Carlos angelegt worden sind und Anfang der 90er Jahre an die Öffentlichkeit gekommen waren. Schon damals waren wegen dieser Akten auch von der Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen Fröhlich aufgenommen und wieder eingestellt worden.
Es konnte kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden, erklärte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft, der sich über das Agieren der französischen Behörden erstaunt zeigte. Ein in Hannover ansässiges »Solidaritätskomitee Christel Fröhlich« hingegen wollte an die Naivität der Bundesanwaltschaft nicht so recht glauben. Bei Fröhlichs Festnahme handele es sich um eine EU-weit koordinierte Geheimdienstaktion, hieß es in Erklärungen der Solidaritätsinitiative. Die Vorwürfe gegen Fröhlich seien »unbelegte Behauptungen, falsche Schlußfolgerungen und Unterstellungen«, heißt es dort. Selbst die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) äußerte Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklage. »Hat man gar nicht mehr gegen Frau Fröhlich in der Hand als bisher bekannt ist, und braucht sie nur, um den eisern schweigenden Carlos überführen zu können?« orakelte das konservative Blatt 1996 über die Bestrebungen der französischen Behörden. »Als Kronzeugin gibt sich Christel Fröhlich nicht her«, lautete allerdings die Einschätzung des Solidaritätskomitees in Hannover.
Tatsächlich verweigerte Fröhlich jede Aussage und beteiligte sich mit anderen politischen Gefangenen an Solidaritätsaktionen mit dem zum Tode verurteilten amerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal. Mehrere Versuche deutscher und französischer Justizbehörden, Personen aus dem politischen und privaten Umfeld von Fröhlich zu Aussagen zu zwingen, verliefen erfolglos.
Offiziell wurde Fröhlichs Freilassung jetzt mit einem neuen Gesetz begründet, das die Dauer der Untersuchungshaft in Frankreich auf vier Jahre begrenzt. Ein Zeitraum, der bei der Hannoveranerin längst überschritten war. Klaus Richartz vom Solidaritätskomitee befürchtet, daß die Freiheit von kurzer Dauer sein könnte. »Der Richter kann neue Verdachtsmomente einführen. Dann beginnt die Untersuchungshaft von vorn«, sagte Richartz gegenüber jW. Zur Zeit darf Fröhlich Paris nicht verlassen und muß sich jeden Tag bei der Polizei melden.
Die deutsche Presse hatte schon nach Fröhlichs Inhaftierung ihr Urteil gefällt. »Bild« und niedersächsische Lokalzeitungen präsentierten die Hannoveranerin mit Foto als »gefährliche Terroristin«. Auch nach ihrer Freilassung hat sich daran nicht viel geändert. Ausgerechnet die taz schrieb am vergangenen Dienstag von der »mutmaßlichen deutschen Terroristin Christel Fröhlich«.
Peter Nowak |