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UZ 19.12.03Das Abschiebelager in Halberstadt – die Entscheidung

Matthias Kramer

In diesem Monat wird durch das Innenministerium von Sachsen/Anhalt entschieden, ob das Abschiebelager in der ZAST Halberstadt weitergeführt werden soll oder nicht. Theoretisch wäre es möglich, das das Lager geschlossen wird. Praktisch werden jedoch alle Maßnahmen ergriffen, um es weiterzuführen. Im Moment werden die Vorbereitung getroffen, um die ersten kinderlosen Ehepaare einzuweisen.Das Abschiebelager wurde von dem damaligen Innenminister, den Sozialdemokraten Püchel, im Januar 02 als sogenanntes „Ausreieszenrtum“ eingerichtet. Eingewiesen werden in das Lager Menschen, die angeblich ihre Identität verschleiern und ihrer Mitwirkungspflicht bei ihrer Ausreise, sprich Abschiebung, nicht nach kommen. Die Funktion des Lagers kann mensch in einem Satz zusammenfassen.Durch die tagtägliche Erniedrigung der Flüchtlinge, soll deren Wille gebrochen werden, um sie zur Ausreise zu zwingen. Dazu gehören der Entzug des Bargeldes, die anderen Leistungen, einschließlich der medizinischen Versorgung, werden auf ein Minimum reduziert, die strikte Begrenzung ihres Aufenthaltes auf die Stadt Halberstadt  und die fast tägliche Meldung bei der Ausländerbehörde, da ihre Duldung immer nur tageweise gewährt wird. Die Kriterien nach denen die Flüchtlinge in das „Ausreisezentrum“eingewiesen werden sind hochgradig subjektiv. Schon der Begriff der „Mitwirkungspflicht“ ist so weit dehnbar, das er nur der Willkür der Ausländerbehörden dient. Die Definitionsmacht über die Identität der Flüchtlinge liegt ausschließlich bei dieser Behörde. Es gibt Menschen, die bereits zwei Jahre unter diesen Bedingungen leben müssen. Einige von ihnen sind bereits chronisch krank. Notwendige Therapien und medizinische Behandlungen werden verweigert, Durch den Innenminister wurde im Juni03, ein Erlass verfügt. Mit ihm sollen die Bedingungen in dem Abschiebelager weiter verschärft werden.Da an der Grundidee der Betreibung einer Ausreiseeinrichtung festgehalten werden soll, sind Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität des vorläufigen Modellprojekts zu treffen“heißt es in dem Schreiben. So soll die Anzahl der Eingewiesenen nicht mehr begrenzt und auch kinderlose Ehepaare eingewiesen werden. Zur »Durchsetzung nachhaltiger Anwesenheit« sollten unter anderem »Urlaubsanträge restriktiv gehandhabt werden«. Die Auswertung des „Modellversuches“ ergab, das der bundesweite Trend zur Illegalisierung der Flüchtlingen durch diese Einrichtung bestätigt wurde. Von den 78 eingewiesenen Menschen entzogen sich 35 durch Flucht der weiteren Reppression.Die Entscheidung über die Weiterführung durch das Innenministerium, muss von unserem Widerstand begleitet werden. Wir müssen verhindern, dass in Sachsen/Anhalt weiterhin die Erniedrigungen der Flüchtlinge im Abschiebelager Halberstadt stillschweigend geduldet wird.