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Stellungnahme des Landeskirchenrates zur Eingabe E 53 (Herr Alexander Thal,
res publica):
Antrag zu Ausreisezentren in Bayern

Alexander Thal ist der Sprecher von "res publica", einer Münchner
Menschenrechtsorganisation aus dem Umfeld der katholischen
Studierendenarbeit.
In dem Antrag werden die bisherigen Stellungnahmen von evangelischer
Landeskirche und Diakonie zitiert. Diese hatten im Herbst 2002, kurz nach
der Eröffnung der Einrichtung in Fürth, deutlich die Einhaltung humanitärer
Standards gefordert und eine konstruktive Rückkehrerberatung gefordert. Die
Einrichtung eines Ausreisezentrum wurde aber nicht prinzipiell abgelehnt, da
sie auch im Entwurf des von den Kirchen ausdrücklich geforderten
Zuwanderungsgesetzes vorgesehen ist.
Nach gut einem Jahr zeigt sich nun aber, dass die Bilanz des
Ausreisezentrums Fürth ernüchternd ist. Die Rückkehr wurde in den wenigsten
Fällen erreicht. Eine geeignete, an den Bedürfnissen der Betroffenen
orientiert Perspektivenentwicklung für eine Rückkehr findet praktisch nicht
statt. Wie in anderen Bundesländern sind viele Betroffene stattdessen in die
Illegalität abgetaucht.
Im Gegensatz dazu kann die seit Juni 2003 arbeitende "Zentrale
Rückkehrerberatung (zrb)" der Wohlfahrtsverbände (Rummelsberger Diakonie,
Caritas, AWO, Rotes Kreuz) in Nürnberg schon 36 freiwillige Ausreisen von
Einzelpersonen oder Familien bei 80 Beratungsprozessen vorweisen. Bei einem
Besuch Mitte Oktober 2003 hat sich Landesbischof Dr. Friedrich von der
Arbeit der zrb ein Bild gemacht. Er lobte danach vor allem die konsequent an
der Würde der Betroffenen orientierte Arbeit der zrb.
Da erfolgreichere Modelle der Rückkehrerförderung existieren, ist der Sinn
des Ausreisezentrums Fürth in der Tat fraglich. Dem Antrag sollte deshalb
zugestimmt werden.
Nähere Begründung:
Die bayerische Ausreiseeinrichtung in Fürth (wie sie amtlich heißt) hat vor
allem zu einem Abtauchen der Eingewiesenen in die Illegalität geführt. Nach
den letzten Zahlen des bayerischen Innenministeriums vom 10. September 2003
sind von den 110 eingewiesenen Ausländern 45 untergetaucht. Bei 17 Personen
konnte die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt werden (Jahresergebnis). 42
Personen lebten zum Stichtag noch in der Einrichtung. Zu den restlichen 6
Personen wurden keine Angaben gemacht.
Der bayerische Innenminister hat dieses Ergebnis positiv bewertet, da
erhebliche Sozialleistungen für den Lebensunterhalt sowohl der
untergetauchten wie auch der ausgereisten Personen eingespart werden
konnten. Dies kann jedoch nicht das einzige Erfolgskriterium sein. Es kann
nur im Interesse des Staates und der betroffenen Personen, dass Illegalität
vermieden wird. Wenn nahezu die Hälfte der Personen einer Zielgruppe in die
Illegalität abgedrängt wird und von 110 Personen nur 17 nachweislich
ausgereist sind, ist das Ziel der Rückkehr dieser Personen überwiegend nicht
erreicht worden.
Es erscheint daher sinnvoll, nach anderen Mitteln und Wegen zu suchen, die
Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer/innen zu fördern. Als erfolgreich
haben sich kombinierte Modelle der Rückkehrberatung mit individuellen
Rückkehrhilfen erwiesen, wie sie von der Zentralen Rückkehrberatungsstelle
für Flüchtlinge in Nordbayern (eine Beratungsstelle der Verbände) und vom
Projekt "Coming Home" der Stadt München praktiziert werden.
Es ist sicherlich schwierig, jene Ausreisepflichtigen zu erreichen, die sich
strikt gegen eine Rückkehr in ihr Heimatland verweigern. Mit diesen Personen
ist ein verstärkter Dialog der Behörden mit entsprechendem Fachpersonal
notwendig. Die Motivation für eine Rückkehr kann aber nur dann gestärkt
werden, wenn die Ausreisepflichtigen neben der Ausweglosigkeit ihrer Lage
auch Lösungsmöglichkeiten erkennen und neue Perspektiven entwickeln. Neben
dem behördlichen Dialog sind zusätzliche Gespräche in einem Kontext
notwendig, in dem die Ratsuchenden ohne unmittelbaren Zwang ihre
Möglichkeiten überdenken können. Dies kann nur in einer unabhängigen
Beratung geschehen, die nicht von einer Institution geleistet wird, die
vorrangig staatliche Vollzugsaufgaben zu erfüllen hat. Diese Gespräche
sollten daher auch außerhalb einer Behörde geführt werden.
Es ist für diese Zwecke nicht notwendig, die Zielgruppe in eine rund um die
Uhr bewachte und umzäunte Unterkunft einzuweisen, wie dies bei der
bayerischen Ausreiseeinrichtung geschieht.
Die gegenwärtige Praxis in der bayerischen Ausreiseeinrichtung, die Bewohner
in regelmäßigen Verhören unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen
(Taschengeld-Entzug, Arbeitsverbot) zur Ausreise zu bewegen, wird in dem
Antrag von Herrn Thal zurecht als fragwürdig bewertet. Man kann davon
ausgehen, dass in der bayerischen Ausreiseeinrichtung die Zielsetzung
verfolgt wird, die Bewohner durch lang andauernden psychischen Druck zum
Einlenken zu bewegen.
Das OVG Koblenz hat jedoch in einem Gerichtsurteil vom 17.10.2001 zur Praxis
im rheinland-pfälzischen Ausreisezentrum Ingelheim entschieden, dass die
Maßnahmen zur Förderung der Ausreise keine Schikane oder strafähnlichen
Maßnahmen enthalten dürfen. Die Bewohner sind nicht verpflichtet, sich eine
psychosoziale Betreuung oder ausländerrechtliche Beratung aufdrängen zu
lassen. Eine Beugung des Willens durch psychologische Maßnahme sei
rechtstaatlich nicht vertretbar.
Abgesehen von den rechtlichen Grenzen für die eingesetzten Druckmaßnahmen
sollte berücksichtigt werden, dass es offenkundig nicht zum Erfolg führt,
wenn die betroffenen Ausländer/innen vorrangig unter ausländerrechtlichen
Gesichtspunkten gesehen und behandelt werden. Es hat auch diskriminierende
Wirkungen, wenn Ausreispflichtige, die nicht ausreisen, in der
Öffentlichkeit ausschließlich als Rechtsverletzter beschrieben und in
umzäunte und bewachte Unterkünfte eingewiesen werden.
Kirche und Diakonie sollten daher einfordern, dass diese Menschen auch mit
ihrer individuellen Geschichte auf dem Hintergrund der internationalen
Konflikte und Wanderungsbewegungen und den daraus resultierenden
Rückkehrproblemen wahrgenommen werden. Nur so kann auch die Würde dieser
Menschen als Maßstab für Ausreise fördernde Maßnahmen gewahrt bleiben.

gez. Wolfgang Töllner
Oberkirchenrat