|
Stellungnahme des Landeskirchenrates zur Eingabe E 53 (Herr Alexander Thal, res publica): Antrag zu Ausreisezentren in Bayern
Alexander Thal ist der Sprecher von "res publica", einer Münchner Menschenrechtsorganisation aus dem Umfeld der katholischen Studierendenarbeit. In dem Antrag werden die bisherigen Stellungnahmen von evangelischer Landeskirche und Diakonie zitiert. Diese hatten im Herbst 2002, kurz nach der Eröffnung der Einrichtung in Fürth, deutlich die Einhaltung humanitärer Standards gefordert und eine konstruktive Rückkehrerberatung gefordert. Die Einrichtung eines Ausreisezentrum wurde aber nicht prinzipiell abgelehnt, da sie auch im Entwurf des von den Kirchen ausdrücklich geforderten Zuwanderungsgesetzes vorgesehen ist. Nach gut einem Jahr zeigt sich nun aber, dass die Bilanz des Ausreisezentrums Fürth ernüchternd ist. Die Rückkehr wurde in den wenigsten Fällen erreicht. Eine geeignete, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert Perspektivenentwicklung für eine Rückkehr findet praktisch nicht statt. Wie in anderen Bundesländern sind viele Betroffene stattdessen in die Illegalität abgetaucht. Im Gegensatz dazu kann die seit Juni 2003 arbeitende "Zentrale Rückkehrerberatung (zrb)" der Wohlfahrtsverbände (Rummelsberger Diakonie, Caritas, AWO, Rotes Kreuz) in Nürnberg schon 36 freiwillige Ausreisen von Einzelpersonen oder Familien bei 80 Beratungsprozessen vorweisen. Bei einem Besuch Mitte Oktober 2003 hat sich Landesbischof Dr. Friedrich von der Arbeit der zrb ein Bild gemacht. Er lobte danach vor allem die konsequent an der Würde der Betroffenen orientierte Arbeit der zrb. Da erfolgreichere Modelle der Rückkehrerförderung existieren, ist der Sinn des Ausreisezentrums Fürth in der Tat fraglich. Dem Antrag sollte deshalb zugestimmt werden. Nähere Begründung: Die bayerische Ausreiseeinrichtung in Fürth (wie sie amtlich heißt) hat vor allem zu einem Abtauchen der Eingewiesenen in die Illegalität geführt. Nach den letzten Zahlen des bayerischen Innenministeriums vom 10. September 2003 sind von den 110 eingewiesenen Ausländern 45 untergetaucht. Bei 17 Personen konnte die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt werden (Jahresergebnis). 42 Personen lebten zum Stichtag noch in der Einrichtung. Zu den restlichen 6 Personen wurden keine Angaben gemacht. Der bayerische Innenminister hat dieses Ergebnis positiv bewertet, da erhebliche Sozialleistungen für den Lebensunterhalt sowohl der untergetauchten wie auch der ausgereisten Personen eingespart werden konnten. Dies kann jedoch nicht das einzige Erfolgskriterium sein. Es kann nur im Interesse des Staates und der betroffenen Personen, dass Illegalität vermieden wird. Wenn nahezu die Hälfte der Personen einer Zielgruppe in die Illegalität abgedrängt wird und von 110 Personen nur 17 nachweislich ausgereist sind, ist das Ziel der Rückkehr dieser Personen überwiegend nicht erreicht worden. Es erscheint daher sinnvoll, nach anderen Mitteln und Wegen zu suchen, die Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer/innen zu fördern. Als erfolgreich haben sich kombinierte Modelle der Rückkehrberatung mit individuellen Rückkehrhilfen erwiesen, wie sie von der Zentralen Rückkehrberatungsstelle für Flüchtlinge in Nordbayern (eine Beratungsstelle der Verbände) und vom Projekt "Coming Home" der Stadt München praktiziert werden. Es ist sicherlich schwierig, jene Ausreisepflichtigen zu erreichen, die sich strikt gegen eine Rückkehr in ihr Heimatland verweigern. Mit diesen Personen ist ein verstärkter Dialog der Behörden mit entsprechendem Fachpersonal notwendig. Die Motivation für eine Rückkehr kann aber nur dann gestärkt werden, wenn die Ausreisepflichtigen neben der Ausweglosigkeit ihrer Lage auch Lösungsmöglichkeiten erkennen und neue Perspektiven entwickeln. Neben dem behördlichen Dialog sind zusätzliche Gespräche in einem Kontext notwendig, in dem die Ratsuchenden ohne unmittelbaren Zwang ihre Möglichkeiten überdenken können. Dies kann nur in einer unabhängigen Beratung geschehen, die nicht von einer Institution geleistet wird, die vorrangig staatliche Vollzugsaufgaben zu erfüllen hat. Diese Gespräche sollten daher auch außerhalb einer Behörde geführt werden. Es ist für diese Zwecke nicht notwendig, die Zielgruppe in eine rund um die Uhr bewachte und umzäunte Unterkunft einzuweisen, wie dies bei der bayerischen Ausreiseeinrichtung geschieht. Die gegenwärtige Praxis in der bayerischen Ausreiseeinrichtung, die Bewohner in regelmäßigen Verhören unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen (Taschengeld-Entzug, Arbeitsverbot) zur Ausreise zu bewegen, wird in dem Antrag von Herrn Thal zurecht als fragwürdig bewertet. Man kann davon ausgehen, dass in der bayerischen Ausreiseeinrichtung die Zielsetzung verfolgt wird, die Bewohner durch lang andauernden psychischen Druck zum Einlenken zu bewegen. Das OVG Koblenz hat jedoch in einem Gerichtsurteil vom 17.10.2001 zur Praxis im rheinland-pfälzischen Ausreisezentrum Ingelheim entschieden, dass die Maßnahmen zur Förderung der Ausreise keine Schikane oder strafähnlichen Maßnahmen enthalten dürfen. Die Bewohner sind nicht verpflichtet, sich eine psychosoziale Betreuung oder ausländerrechtliche Beratung aufdrängen zu lassen. Eine Beugung des Willens durch psychologische Maßnahme sei rechtstaatlich nicht vertretbar. Abgesehen von den rechtlichen Grenzen für die eingesetzten Druckmaßnahmen sollte berücksichtigt werden, dass es offenkundig nicht zum Erfolg führt, wenn die betroffenen Ausländer/innen vorrangig unter ausländerrechtlichen Gesichtspunkten gesehen und behandelt werden. Es hat auch diskriminierende Wirkungen, wenn Ausreispflichtige, die nicht ausreisen, in der Öffentlichkeit ausschließlich als Rechtsverletzter beschrieben und in umzäunte und bewachte Unterkünfte eingewiesen werden. Kirche und Diakonie sollten daher einfordern, dass diese Menschen auch mit ihrer individuellen Geschichte auf dem Hintergrund der internationalen Konflikte und Wanderungsbewegungen und den daraus resultierenden Rückkehrproblemen wahrgenommen werden. Nur so kann auch die Würde dieser Menschen als Maßstab für Ausreise fördernde Maßnahmen gewahrt bleiben.
gez. Wolfgang Töllner Oberkirchenrat |