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Ausreiseeinrichtung in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber dauerhaft etabliert Harder: „Keiner wird hier festgehalten“ Halberstadt (dk). Über die zentrale Ausreiseeinrichtung in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) gab es in den vergangenen Jahren viele Diskussionen. Sie wurde innerhalb des Objektes in der Klussiedlung 2003 als Modellprojekt eingerichtet, um abgelehnte Asylbewerber, die falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Person und zum Herkunftsland gemacht haben, bis zu ihrer Ausreise unterzubringen. Ohne ordentliche Passunterlagen aus dem Herkunftsland können abgelehnte Asylbewerber nach ihrem Asylverfahren nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Um die Verfahren zur Ermittlung der richtigen Daten zu vereinfachen, habe man alle Infragekommenden aus dem Land Sachsen-Anhalt hier gemeinsam untergebracht, berichtete Rolf Harder, Leiter der ZASt. Die Ausländer wurden im Haus A untergebracht und Sozialarbeiter diesem Bereich zugeordnet. „Sie wohnen wie die anderen Asylbewerber in einfachen Zimmern, bekommen Gemeinschaftsverpflegung und im Bedarfsfall ärztliche Hilfe“, erläuterte er. Die Ausländerbehörden könnten so konzentriert Gespräche mit den Betroffenen führen und gemeinsame Konsultationen mit dem Botschaftspersonal möglicher Herkunftsländer effektiver organisieren. PDS forderte 2004 die ZASt-Schließung In den drei Jahren wurden bisher 139 Ausländer der Einrichtung zugeführt. Davon konnten 13, also 9, 5 Prozent, in ihre Heimatländer abgeschoben werden. 20 gingen zurück in ihre Landkreise und zwei abgelehnte Asylbewerber sind flüchtig. Gegenwärtig sind noch 104 Menschen in der Einrichtung untergebracht. „Wir sind aber kein Lager, keiner wird festgehalten, jeder kann die Einrichtung verlassen, soll sich jedoch in einem festgelegten Bereich aufhalten“, betonte Harder. Die PDS forderte im Sommer vergangenen Jahres die Schließung der zentralen Ausreiseeinrichtung für Asylbewerber in Halberstadt. Die Einrichtung sei inhuman und habe sich nicht bewährt, sagte damals der innenpolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion, Matthias Gärtner. Anlass für die Forderung sei der Bericht der Landesregierung im Innenausschuss über die Todesumstände eines Asylbewerbers, der Anfang April nach einer schweren Krankheit gestorben war. Die PDS beklagt unter anderem erhebliche Versäumnisse bei der Information seines Anwalts. Der aus dem Sudan stammende Flüchtling war 2002 in die Einrichtung eingewiesen worden. Nach ersten Krankheitssymptomen im Sommer 2003 wurde der Mann Anfang 2004 in ein Krankenhaus gebracht, dann in eine weitere Klinik verlegt und schließlich als komatöser Patient in die Uniklinik Halle-D ölau eingeliefert. Dort wurde ein Zerfall der Gehirnstruktur festgestellt. Von der Uniklinik wurde er im März in ein Pflegeheim gebracht. Dort starb er am 4. April. Der gesamte Vorgang zeige, dass in der Ausreiseeinrichtung in Halberstadt die von der Landesregierung angestrebte „intensive“ Betreuung nicht stattfinde, beklagte Gärtner. Die genaue Herkunft des Mannes sei ungeklärt und auch seine Angehörigen hätten nicht informiert werden können. Tragischer Unglücksfall, sonst keine Probleme Die daraufhin von Auswärtigen im August in Halberstadt organisierte „Anti-Lager-Demonstration“ habe für Unruhe unter der Bevölkerung und unter den Asylbewerbern gesorgt, erinnerte Harder. Die dort gezeigten Plakate mit Stacheldraht verdrehten das Bild, denn der Zaun der ZASt „diene nicht dem Festhalten der Asylbewerber, sondern deren Schutz nach außen“, wie es Harder formulierte. Der Tod des Asylbewerbers sei bedauerlich, jedoch habe es sich um eine komplizierte Erkrankung gehandelt, die trotz ärztlicher Betreuung nicht frühzeitig zu erkennen gewesen sei. Ansonsten habe es mit den rund 100 Bewohnern der zentralen Ausreiseeinrichtung keinerlei polizeibekannte Probleme gegeben. Nach einem Erlass des Innenministers wird die Einrichtung jetzt dauerhaft fortgeführt. |