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Dieser Brief  war ursprünglich als offener Brief von H.S. gedacht. Er hat sich dann anders entschieden. Ich dokumentiere trotzdem den Text, da er sehr deutlich zum Ausdruck bringt, mit welchen Zynismus die Ausländerbehörden agieren. Sie selbst schaffen die Umstände, auf die sich dann berufen. Der Text ist nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Weiterverbreitung gedacht. matthias kramer

Sehr geehrte Frau Münzberg, sehr geehrte Damen und Herren von der Ausländerbehörde in Wernigerode,

sicher ist der offene Brief eine ungewöhnliche Form auf Ihre Entscheidung gegen meine Person zu reagieren, aber ich denke, da Sie erwähnten, das mein „privates Interesse“ hinter dem öffentlichen Interesse an der Aufenthaltsbeendigung zurückzustehen hat, wird gewiss auch ein „öffentliches Interesse“an meiner Person und meinem speziellen Fall bestehen.

Mein Name ist H.S.. Ich wurde am XXX in XXX in Indien geboren. Auf Grund politischer Aktivitäten meiner Freunde wurde ich in Indien bedroht, bin 1997 nach Deutschland geflohen, habe Asyl beantragt und das wurde abgelehnt. Soweit zu meiner Person. Meine Identität ist Ihnen seit damals also hinreichend bekannt. Bis letztes Jahr lebte ich im Landkreis Wernigerode, die meiste Zeit in Blankenburg, wo ich auch ein Kind habe, für das ich als Elternteil das Sorgerecht gemeinsam mit der Kindsmutter besitze.

2002 hat mich die Ausländerbehörde Wernigerode zur Disziplinierung, weil ich angeblich meinen“Mitwirkungspflichten nicht in dem erforderlichen Maße nachkomme“, in die ZAST Halberstadt zurückgeschickt, um meine Deportation(engl.für Ausweisung) besser vorbereiten zu können. Damit war der Entzug der Arbeitserlaubnis und die Auflage, mich ausschließlich im Kreis Halberstadt, also keinesfalls in Blankenburg, aufzuhalten. Außerdem erhalte ich deshalb seit mehr als 12 Monaten keinen Cent Geld mehr, keine Sachleistungen-nichts. Täglich soll ich jahrelang in der ZAST sitzen und das essen, was mir vorgesetzt wird, ohne Arbeit ohne Geld, ohne Kontakte nach außen. ... Ohne Unterstützung von aus der deutschen Bevölkerung wäre ich längst am Ende.

Nun lehnen Sie meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit denen von Ihnen selbst geschaffenen Zwängen ab. Sie schreiben, „die Aufenthaltserlaubnis(ist)... dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen.“Dazu gehört natürlich auch die Unterhaltszahlung, was ich anfänglich wieder mit Hilfe von Freunden und unter Rückgriff auf Erspartes auch versucht habe. Nun schreiben sie, das ich „trotz mehrfacher Aufforderung“keine „regelmäßige Zahlung von Unterhaltsleistungen an das Kind“ nachweisen kann. Ja, wie denn auch? – ohne Arbeitserlaubnis, ohne Sozialhilfe, ohne ein Cent Taschengeld seit über einen Jahr. Sie werfen mir vor, dass die Kindsmutter auf Ihre „Vorladung zur Klärung der tatsächlichen Vater-Kind Beziehung „ nicht reagierte und schließen daraus, dass seitens der  Mutter“kein wirkliches Interesse am Aufbau einer familiären Beziehung zwischen(mir)und dem Kind besteht“. Sie können das aber doch nicht mir zur Last legen!

Das ich zahlen und Verantwortung in der Erziehung des Kindes tragen will, schreiben Sie, seien“bloße Schutzbehauptungen“. Ich verbitte mir solche subjektiven Einschätzungen Ihrerseits in einem behördlichen Bescheid, ich darf ja auch nicht behaupten, dass Sie mit mit einer Scheinargumentation die Fallzahlen für die Abschiebung erhöhen wollen, um damit die Achtung ihrer vorgesetzten Stellen zu erreichen. Das ist sicher nicht so, sicher sind sie sehr um den Einzelfall bemüht. Darum bitte ich ja auch in diesem Brief.

Ihre Erkenntnis aus meinen Aufenthalt in Halberstadt, den sie angeordnet haben und der mir noch selten legale, eher illegale Kontakte zu meine Kind erlaubt, ist, „dass es sich hier lediglich um eine Begegnungsgemeinschaft handelt, die dem Wohl des Kindes nicht schadet, wen sie nicht mehr existent ist.“ Und nicht mehr existent wird sie sein, wenn ich“nicht mehr existent“bin. So einfach kann das sein – in Deutschland – schade!