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Cafe International                                                          Cafe International/Zora e.V.

                                                                                          38820 Halberstadt

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V

Schellingstraße 3-4

39104 Magdeburg

Schließung der Ausreiseeinrichtung in Sachsen-Anhalt/Halberstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit knapp zwei Jahren läuft , weitestgehend unbeobachtet von der Öffentlichkeit, unberührt von der kritischen Begleitung durch Flüchtlingsorganisationen, in der Halberstädter ZASt das Projekt einer sogenannten "Ausreiseeinrichtung". Hier sollen bis zu 100 "sozial verträgliche" Personen in einem Versuch der Landesregierung Sachsen-Anhalt so lange und soweit sanktioniert werden, bis ihre Abschiebung möglich ist. Dabei sind folgende Punkte besonders zu beachten:

1. betroffen sind nur Ausländer, die bisher nicht straffällig geworden sind und nicht zur Gewalt neigen, d.h. die friedfertigen abzuschiebenden Ausländer.

2. nur diesen „sozial verträglichen" Personen werden sämtliche Taschengeldzahlungen gestrichen, über Jahre keine Bekleidungswertgutscheine gewährt, Bewegungsmöglichkeiten durch die Residenzpflichtbeschränkung auf den LK Halberstadt fast vollständig eingeschränkt, über Jahre vorgekochtes Essen vorgesetzt.

3. nur diese Personen sind der ständigen und willkürlichen Kontrolle und Entscheidung der Zentralen Abschiebestelle mit Duldungsverlängerung oder -verweigerung teilweise irn Tagesrhythmus ausgesetzt.

4. aus der Einrichtung kommt nur heraus, wer abgeschoben wird, dessen Abschiebung unmöglich wird (dazu müsste aber die ZASt die Identität des Ausländers anerkennen), nach langen und teuren Klageverfahren (wozu aber durch das fehlende Taschengeld und die Residenzpflicht kaum jemand in der Lage ist) oder durch kriminelle Handlungen, wodurch man selbst die Ausschlussgründe herstellen kann, was dann wieder das Erreichen der Sozialleistungen und der erweiterten Residenz zur Folge hat.

5. das Verfahren hat bisher nichts gebracht.

6. das beabsichtigte Zuwanderungsgesetz, auf welches sich diese Einrichtung beruft, ist bis zum heutigen Tage nicht in Kraft getreten.

Wir fordern Sie auf, sich mit aller Kraft in den letzten Wochen des Jahres vorrangig dieses Themas anzunehmen, damit die Einrichtung nicht in stillschweigender Übereinkunft eine weitere Verlängerung der "Probezeit" erlebt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. des Cafe International