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Ministerium des Innern

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-AnhaltPostfach  35 63     39010 Magdeburg

Halberstädter Str. 2 /am „Platz des 17. Juni“,39112 Magdeburg,TEL: (03 91) 5 67 01,FAX: (03 91) 5 67 52 90 ,e-mail: poststelle@mi.lsa-net.de

Herrn Matthias Kramer

Alternative Liste Halberstadt (AHA)

Offener Brief an den Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Januar 2004

Sehr geehrter Herr Kramer,

Ihr „Offener Brief“ zur zentralen Unterbringung von ausreispflichtigen Ausländern hat Herrn Minister Jeziorsky vorgelegen. Er hat mich gebeten Ihnen zu antworten. Ohne im Einzelnen auf Ihre teilweise unsachlichen und beleidigenden Äußerungen einzugehen, sehe ich mich veranlasst, Folgendes klarzustellen.

Bei der zentralen Unterbringung von ausreisepflichtigen Ausländern handelt es sich um ein legitimes in der Landeshoheit liegendes Mittel, um zielgerichtet behördliche Maßnahmen zur Beschaffung von für die Ausreise erforderlichen Heimreisedokumenten durchführen zu können. Die Unterbringung erfolgt in einer frei zugänglichen Unterkunft unter Beachtung aller ausländer- und leistungsrechtlicher Ansprüche der Betroffenen. Sie kann im Einzelfall sogar zur Vermeidung von Abschiebehaft beitragen.

Die mit diesem Projekt betrauten Mitarbeiter (Sozialarbeiter, Dolmetscher, Mitarbeiter der Ausländer-/Sozialbehörde) werden ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt und tätig.

Die Auswertung der Modellphase hat ergeben, dass durch die intensivere Betreuung und die räumliche Nähe zu beteiligten Behörden und Einrichtungen das Anliegen – die Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit der untergebrachten Ausländer – wesentlich gefördert wird.

Zu dem Grundgedanken der Einrichtung und dem bisher erreichten Ergebnis habe ich der Pressemitteilung vom 18. Januar 2004 nichts hinzuzufügen.

Die Unterbringung in der GU-ZASt beruht auf Fehlverhalten der Betroffenen. Durch konstruktive Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten besteht daher jederzeit die Möglichkeit, die Unterbringung zu vermeiden.

Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die ihre Identität nicht preisgeben oder verschleiern, um einen ihnen nicht zustehenden Aufenthalt in Deutschland zu erwirken. Ein solches Verhalten kann und darf nicht hingenommen werden, nicht zuletzt im Interesse der hier mit einem Bleiberecht lebenden Ausländer. Denn eine Tolerierung führte zu einer noch mehr abnehmenden Akzeptanz in der Bevölkerung.

Dem entgegenzuwirken soll auch die Maßnahme der Unterbringung in der Ausreiseeinrichtung der sich unberechtigt aufhaltenden Ausländer dienen. Auch der Entwurf der Bundesregierung zu einem Zuwanderungsgesetz sieht eine derartige Einrichtung vor.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Versachlichung der Diskussion über das Für und Wider der Ausreiseeinrichtung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

gez.

Dieckmann