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Gemeinsamer Appell

Ein Leben in Menschenwürde statt Zwang und Isolation
Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, das Ausreisezentrum in der ZASt Halberstadt sofort und ersatzlos zu schließen.
Zum 1. Januar 2002 wurde durch Erlass des damaligen Innenministeriums ein sog. Modellprojekt zur Einrichtung einer "Zentralen Ausreiseeinrichtung" in der ZASt Halberstadt gestartet. Es lief zunächst befristet bis Ende 2002 und wurde dann bis zum Dezember 2003 verlängert. Seit dem 1. Januar 2004 wird die "Ausreise-Einrichtung" als ständige Maßnahme betrieben.
Ausreisezentren oder Abschiebelager - sie stehen für eine menschenunwürdige und menschenrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingen. Wer kein Asyl in Deutschland bekommt, aber aufgrund fehlender Reisepapiere nicht abgeschoben werden kann, soll mit psychischem Druck und einer Zermürbungstaktik zur widerstandslosen, freiwilligen Ausreise gezwungen werden.

Endstation Halberstadt
Die "Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber" (ZASt) in Sachsen-Anhalt liegt 5 km (über eine Stunde Fußweg) außerhalb von Halberstadt auf freiem Feld. Die alten Plattenbauten der ehemaligen Kaserne dienen als Durchlaufstation für AsylbewerberInnen, die Sachsen-Anhalt zugeteilt werden. Das Gelände ist durch Videoüberwachung, Wachdienst und Umzäunung gesichert. Im ersten "Block" sind die Flüchtlinge mit dem "blauen Ausweis" untergebracht. Sie wurden, meist nach Jahre langem Aufenthalt, zwangsweise wieder in das Lager eingewiesen, wo ihre Odyssee in Sachsen-Anhalt begann. Dieses mal jedoch auf unbestimmte Zeit und unter besonderen Bedingungen.
Durch den Entzug jeglicher Barleistungen, Großküchenverpflegung zu festen Tageszeiten, Arbeitsverbot und die eingeschränkte Bewegungsfreiheit werden die Menschen ihrer Freiheit beraubt, ein freies und unabhängiges Leben zu führen. Sie werden räumlich und sozial isoliert und damit an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert. In den heruntergekommenen Räumlichkeiten ohne Privatsphäre sind sie zur Betätigungslosigkeit gezwungen. Die medizinische Versorgung ist auf das unabdingbar Gebotene beschränkt. Eine soziale Beratung und Betreuung, welche die Interessen der Flüchtlinge vertritt, findet nicht statt. Stattdessen sollen verhörartige Gespräche durch MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde zur "Klärung der Identität" beitragen. Die Ausstellung der Duldung, in der Regel nur für wenige Tage, wird dabei als Druckmittel benutzt. Das Ausüben materiellen und psychischen Drucks zur Beugung des Willens ist menschenrechtswidrig und keine legitime Maßnahme einer staatlichen Behörde.
Die Anzahl der Plätze im Ausreisezentrum und die Zielgruppen wurden schrittweise erweitert. Im Moment können 250 Personen untergebracht werden. Neben alleinreisenden Männern und kinderlosen Ehepaaren trifft es auch alleinreisende Frauen. Weiterhin ausgeschlossen bleiben Straftäter oder gewalttätige Ausländer.

Zweifelhafte Erfolge
Die Flüchtlinge, welche bereits über einen längeren Zeitraum, zum Teil seit mehr als zwei Jahren, im Ausreisezentrum leben, fühlen sich durch die kontinuierliche Repression zerstört und leiden unter Depressionen, Angstzuständen und Schlafstörungen. Ein Mann mit schwerer Diabetes kann sich nicht seiner Krankheit entsprechend verpflegen. Durch die Einschränkung der medizinischen Versorgung, den weiten Weg bis in die Stadt und die Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Folgeterminen durch zu kurze Duldungen ist das Recht auf geistige und körperliche Gesundheit gefährdet.
Am 4. April 2004 starb John Williams, der über zwei Jahre im Ausreisezentrum untergebracht war, an einer nicht heilbaren Gehirnerkrankung und wurde anonym auf einer Urnengemeinschaftsanlage in Kleinwanzleben bei Magdeburg bestattet. Die soziale Isolierung verursachte, dass sein prekärer Gesundheitszustand erst spät festgestellt und sein Tod erst über 2 Monate später bekannt wurde.
Nur wenige der in Ausreisezentren eingewiesenen Flüchtlinge reisen aus oder können abgeschoben werden. So auch die Erfahrung in Halberstadt. Bis Ende 2003 gelang es den Behörden, von 112 zugewiesenen Flüchtlingen 8 abzuschieben. 52 Flüchtlinge haben sich dem Druck entzogen und müssen ein Schattendasein in der Illegalität führen.
Die Zwangsmaßnahmen sind weder geeignet noch verhältnismäßig. Sie verletzen die Menschenwürde. Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, das Ausreisezentrum in der ZASt Halberstadt sofort und ersatzlos zu schließen.
Stattdessen sollte die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in und außerhalb der regulären Unterkünfte weiter ausgebaut und finanziell gefördert werden.
Die Landesregierung sollte sich im Interesse der Flüchtlinge und der Gesellschaft für eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung einsetzen, wie sie von Pro Asyl und einem breiten Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsräten vorgeschlagen wird. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für:

" Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben;
" Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben;
" unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in Deutschland leben,
" traumatisierte Kriegsopfer und
" Opfer rassistischer Übergriffe
Der gemeinsame Appell mit den Sachsen-Anhalt weit gesammelten Unterschriften wird Anfang nächsten Jahres dem Ministerpräsidenten des Landes oder einem von ihm benannten Stellvertreter übergeben.

Mit der Unterschrift auf der beigefügten Liste unterstütze ich als Einzelperson den Appell und stimme der Veröffentlichung meines Namens zu.

Mit der Unterschrift auf der beigefügten Erklärung unterstützen wir als Organisation den Appell und stimmen der Veröffentlichung zu.

Schicken Sie die Unterschriftenlisten und Unterstützungserklärung bitte per Fax oder Post an:

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Schellingstr. 3-4
39104 Magdeburg

Tel. 0391 - 53 71 279
Fax: 0391 - 53 71 280